Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin für Ihre ergotherapeutische Behandlung in Kassel oder Helsa.
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Dies ist eine Terminanfrage – keine verbindliche Terminbestätigung. Wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden.
Wichtig: 28-Tage-Frist beachten!
Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) ist nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Behandlungsbeginn muss innerhalb dieser Frist erfolgen. Kontaktieren Sie uns daher zeitnah nach Erhalt Ihres Rezepts.
Gut vorbereitet zum Ersttermin
Was beim Ersttermin passiert
Zu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:
- aktuelle Einschränkungen analysiert
- alltagsrelevante Ziele definiert
- individuelle Ressourcen erfasst
- ein individueller Therapieplan erstellt
- Planung der Folgetermine
Bitte mitbringen
- Heilmittelverordnung (Original!)
- Bequeme Kleidung
- Vorbefunde / Arztbriefe (falls vorhanden)
- Aufgeschriebene Fragen
Aktuelle Wartezeit
- Ca. 2–4 Wochen je nach Fachbereich
- Warteliste für kurzfristig freie Termine
- Beide Standorte: Kassel und Helsa
- Bei Dringlichkeit: bitte direkt anrufen
Was bedeuten die verschiedenen Heilmittel?
Je nach ärztlicher Verordnung unterscheiden sich die Behandlungsformen:
Schwerpunkt:
Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten
in der Regel 30 Minuten
Schwerpunkt:
Wahrnehmung, Koordination, Gleichgewicht, kognitive Funktionen
in der Regel 45 Minuten
Schwerpunkt:
Strukturaufbau, Belastbarkeit und emotionale Stabilisierung
in der Regel 60 Minuten
Ablauf der Therapie
Alles, was Sie über den Weg zur Ergotherapie wissen müssen.
Ergotherapie wird in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Je nach Beschwerdebild können Hausärzt:innen, Fachärzt:innen oder Kliniken eine Verordnung ausstellen.
Auf der Verordnung ist festgelegt: Heilmittel, Anzahl der Einheiten, Behandlungsdauer, Frequenz.
Alternativ können bestimmte Leistungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose fest. Die Ausgestaltung der Therapie – Behandlungsform, Dauer, Frequenz – wird durch die ergotherapeutische Praxis eigenverantwortlich festgelegt.
Dies ermöglicht eine individuellere Therapieplanung, flexible Anpassung an den Verlauf und gezielte Steuerung von Intensität und Dauer.
Eine ergotherapeutische Verordnung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 28 Tagen begonnen werden.
Bitte sprechen Sie uns bei Unsicherheiten frühzeitig an. Eine Folgeverordnung muss spätestens zum vorletzten Termin vorliegen.
Zu Beginn erfolgt eine strukturierte Befunderhebung: aktuelle Einschränkungen analysiert, Ziele definiert, Ressourcen erfasst, individueller Therapieplan erstellt.
Auf Grundlage dieser Einschätzung wird die weitere Behandlung geplant.
In der Regel ein- bis zweimal pro Woche, abhängig von Verordnung und Zielsetzung.
Regelmäßigkeit ist entscheidend. Therapie wirkt durch Wiederholung, Struktur und Kontinuität.
Spätestens beim vorletzten Termin besprechen wir gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt werden soll.
Falls ja, benötigen wir rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung. Ohne gültige Verordnung darf keine Behandlung erfolgen.
Terminabsagen & Ausfallregelung
Bitte lesen Sie diese Informationen vor Ihrer Terminvereinbarung sorgfältig.
Verbindlichkeit von Terminen
Therapietermine werden ausschließlich für Sie reserviert. Während dieser Zeit stehen Therapeut:innen, Räume und technische Ausstattung verbindlich zur Verfügung. Regelmäßige und zuverlässige Teilnahme ist eine wesentliche Voraussetzung für den Therapieerfolg.
Terminabsagen – 24-Stunden-Regel
Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen kürzer als 24 Stunden oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr berechnet – unabhängig vom Grund, auch bei:
- kurzfristiger Erkrankung
- plötzlichem Fieber
- Magen-Darm-Infekt
- familiären Ereignissen
- Verkehrsproblemen
- verpassten Verkehrsmitteln
Höhe der Ausfallgebühr
Die Ausfallgebühr beträgt 1 Euro pro reservierter Minute:
| Termindauer | Ausfallgebühr |
|---|---|
| 30 Minuten | 30 Euro |
| 45 Minuten | 45 Euro |
| 60 Minuten | 60 Euro |
Bei Hausbesuchen zusätzlich 15 Euro Wegepauschale. Die Ausfallgebühr ist eine Privatleistung.
Regelmäßige Absagen
Auch wiederholte rechtzeitige Absagen gefährden den Therapieerfolg. In solchen Fällen behalten wir uns vor:
- feste Termine aufzulösen
- die Therapie zu pausieren
- oder die Behandlung zu beenden
Warum diese Regelung wichtig ist:
Therapie wirkt durch Kontinuität, Struktur und Wiederholung. Diese Regelung dient der Therapiekontinuität und der Fairness gegenüber allen wartenden Patient:innen.