Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin für Ihre ergotherapeutische Behandlung in Kassel oder Helsa.

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Terminanfrage stellen

Dies ist eine Terminanfrage – keine verbindliche Terminbestätigung. Wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden.

1 Persönliche Daten
2 Versicherung
3 Standort & Terminwunsch
4 Zusatzinformationen
5 Datenschutz & Einwilligung
Hinweis: Dies ist eine Terminanfrage, keine Terminbestätigung. Wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden. Bei medizinischen Notfällen: 112.

Gut vorbereitet zum Ersttermin

Was beim Ersttermin passiert

Zu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:

  • aktuelle Einschränkungen analysiert
  • alltagsrelevante Ziele definiert
  • individuelle Ressourcen erfasst
  • ein individueller Therapieplan erstellt
  • Planung der Folgetermine

Bitte mitbringen

  • Heilmittelverordnung (Original!)
  • Bequeme Kleidung
  • Vorbefunde / Arztbriefe (falls vorhanden)
  • Aufgeschriebene Fragen

Aktuelle Wartezeit

  • Ca. 2–4 Wochen je nach Fachbereich
  • Warteliste für kurzfristig freie Termine
  • Beide Standorte: Kassel und Helsa
  • Bei Dringlichkeit: bitte direkt anrufen

Was bedeuten die verschiedenen Heilmittel?

Je nach ärztlicher Verordnung unterscheiden sich die Behandlungsformen:

MFB Motorisch-funktionelle Behandlung

Schwerpunkt:
Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten

in der Regel 30 Minuten

SPB Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Schwerpunkt:
Wahrnehmung, Koordination, Gleichgewicht, kognitive Funktionen

in der Regel 45 Minuten

PFB Psychisch-funktionelle Behandlung

Schwerpunkt:
Strukturaufbau, Belastbarkeit und emotionale Stabilisierung

in der Regel 60 Minuten

Ablauf der Therapie

Alles, was Sie über den Weg zur Ergotherapie wissen müssen.

Ergotherapie wird in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Je nach Beschwerdebild können Hausärzt:innen, Fachärzt:innen oder Kliniken eine Verordnung ausstellen.

Auf der Verordnung ist festgelegt: Heilmittel, Anzahl der Einheiten, Behandlungsdauer, Frequenz.

Alternativ können bestimmte Leistungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose fest. Die Ausgestaltung der Therapie – Behandlungsform, Dauer, Frequenz – wird durch die ergotherapeutische Praxis eigenverantwortlich festgelegt.

Dies ermöglicht eine individuellere Therapieplanung, flexible Anpassung an den Verlauf und gezielte Steuerung von Intensität und Dauer.

Eine ergotherapeutische Verordnung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 28 Tagen begonnen werden.

Bitte sprechen Sie uns bei Unsicherheiten frühzeitig an. Eine Folgeverordnung muss spätestens zum vorletzten Termin vorliegen.

Zu Beginn erfolgt eine strukturierte Befunderhebung: aktuelle Einschränkungen analysiert, Ziele definiert, Ressourcen erfasst, individueller Therapieplan erstellt.

Auf Grundlage dieser Einschätzung wird die weitere Behandlung geplant.

In der Regel ein- bis zweimal pro Woche, abhängig von Verordnung und Zielsetzung.

Regelmäßigkeit ist entscheidend. Therapie wirkt durch Wiederholung, Struktur und Kontinuität.

Spätestens beim vorletzten Termin besprechen wir gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt werden soll.

Falls ja, benötigen wir rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung. Ohne gültige Verordnung darf keine Behandlung erfolgen.

Terminabsagen & Ausfallregelung

Bitte lesen Sie diese Informationen vor Ihrer Terminvereinbarung sorgfältig.

Verbindlichkeit von Terminen

Therapietermine werden ausschließlich für Sie reserviert. Während dieser Zeit stehen Therapeut:innen, Räume und technische Ausstattung verbindlich zur Verfügung. Regelmäßige und zuverlässige Teilnahme ist eine wesentliche Voraussetzung für den Therapieerfolg.

Terminabsagen – 24-Stunden-Regel

Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen kürzer als 24 Stunden oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr berechnet – unabhängig vom Grund, auch bei:

  • kurzfristiger Erkrankung
  • plötzlichem Fieber
  • Magen-Darm-Infekt
  • familiären Ereignissen
  • Verkehrsproblemen
  • verpassten Verkehrsmitteln

Höhe der Ausfallgebühr

Die Ausfallgebühr beträgt 1 Euro pro reservierter Minute:

Ausfallgebühren nach Terminlänge
TermindauerAusfallgebühr
30 Minuten 30 Euro
45 Minuten 45 Euro
60 Minuten 60 Euro

Bei Hausbesuchen zusätzlich 15 Euro Wegepauschale. Die Ausfallgebühr ist eine Privatleistung.

Regelmäßige Absagen

Auch wiederholte rechtzeitige Absagen gefährden den Therapieerfolg. In solchen Fällen behalten wir uns vor:

  • feste Termine aufzulösen
  • die Therapie zu pausieren
  • oder die Behandlung zu beenden

Warum diese Regelung wichtig ist:

Therapie wirkt durch Kontinuität, Struktur und Wiederholung. Diese Regelung dient der Therapiekontinuität und der Fairness gegenüber allen wartenden Patient:innen.