Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin für Ihre ergotherapeutische Behandlung in Kassel oder Helsa.
Jetzt Termin anfragenWichtig: 28-Tage-Frist beachten!
Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) ist nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Behandlungsbeginn muss innerhalb dieser Frist erfolgen. Unterbrechungen dürfen nur in begrenztem Rahmen erfolgen, da sonst die Gültigkeit der Verordnung erlischt. Kontaktieren Sie uns daher zeitnah nach Erhalt Ihres Rezepts.
Gut vorbereitet zum Ersttermin
Was beim Ersttermin passiert
Zu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:
- aktuelle Einschränkungen analysiert
- alltagsrelevante Ziele definiert
- individuelle Ressourcen erfasst
- ein individueller Therapieplan erstellt
- Planung der Folgetermine
Bitte mitbringen
- Heilmittelverordnung (Original!)
- Versichertenkarte (Krankenkassenkarte)
- Bequeme Kleidung
- Vorbefunde / Arztbriefe (falls vorhanden)
- Aufgeschriebene Fragen
Aktuelle Wartezeit
- Ca. 2–4 Wochen je nach Fachbereich
- Warteliste für kurzfristig freie Termine
- Beide Standorte: Kassel und Helsa
- Bei Dringlichkeit: bitte direkt anrufen
Was bedeuten die verschiedenen Heilmittel?
Je nach ärztlicher Verordnung unterscheiden sich die Behandlungsformen:
Schwerpunkt:
Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten
in der Regel 30 Minuten
Schwerpunkt:
Wahrnehmung, Koordination, Gleichgewicht, kognitive Funktionen
in der Regel 45 Minuten
Schwerpunkt:
Strukturaufbau, Belastbarkeit und emotionale Stabilisierung
in der Regel 60 Minuten
Ablauf der Therapie
Alles, was Sie über den Weg zur Ergotherapie wissen müssen.
Ergotherapie wird in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Je nach Beschwerdebild können Hausärzt:innen, Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Orthopädie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie) oder Kliniken eine Verordnung ausstellen.
Auf der Verordnung ist unter anderem festgelegt:
- das Heilmittel (z. B. motorisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv, psychisch-funktionell)
- die Anzahl der Behandlungseinheiten
- die Behandlungsdauer
- die Frequenz (z. B. 1–2× pro Woche)
Alternativ können bestimmte Leistungen auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose fest. Die konkrete Ausgestaltung der Therapie – also Behandlungsform, Dauer, Frequenz und Anzahl der Einheiten – wird durch die ergotherapeutische Praxis eigenverantwortlich festgelegt.
Das ermöglicht:
- eine individuellere Therapieplanung
- flexible Anpassung an den Therapieverlauf
- gezielte Steuerung von Intensität und Dauer
- optimale Ausrichtung an den tatsächlichen funktionellen Einschränkungen
Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage einer strukturierten Befunderhebung und klar definierter Therapieziele. Die Blankoverordnung stärkt die fachliche Verantwortung der Ergotherapie und ermöglicht eine besonders zielgerichtete Behandlung.
Eine ergotherapeutische Verordnung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 28 Tagen begonnen werden. Unterbrechungen dürfen nur in begrenztem Rahmen erfolgen, da sonst die Gültigkeit der Verordnung erlischt.
Bitte sprechen Sie uns bei Unsicherheiten frühzeitig an. Wenn die Therapie fortgeführt werden soll, muss eine Folgeverordnung spätestens zum vorletzten Termin vorliegen.
Zu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:
- aktuelle Einschränkungen analysiert
- alltagsrelevante Ziele definiert
- individuelle Ressourcen erfasst
- ein individueller Therapieplan erstellt
Auf Grundlage dieser Einschätzung wird die weitere Behandlung geplant.
In der Regel ein- bis zweimal pro Woche, abhängig von Verordnung und Zielsetzung.
Regelmäßigkeit ist entscheidend für den Therapieerfolg. Therapie wirkt durch Wiederholung, Struktur und Kontinuität.
Spätestens beim vorletzten Termin besprechen wir gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt werden soll.
Falls ja, benötigen wir rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung. Ohne gültige Verordnung darf keine Behandlung erfolgen.
Terminabsagen & Ausfallregelung
Bitte lesen Sie diese Informationen vor Ihrer Terminvereinbarung sorgfältig.
Verbindlichkeit von Terminen
Therapietermine werden ausschließlich für Sie reserviert. Während dieser Zeit stehen Therapeut:innen, Räume und technische Ausstattung verbindlich zur Verfügung. Eine regelmäßige und zuverlässige Teilnahme ist eine wesentliche Voraussetzung für den Therapieerfolg.
Terminabsagen – 24-Stunden-Regel
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden – telefonisch oder per E-Mail innerhalb unserer Praxiszeiten.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr berechnet – unabhängig vom Grund, auch bei:
- kurzfristiger Erkrankung
- plötzlichem Fieber
- Magen-Darm-Infekt
- familiären Ereignissen
- Verkehrsproblemen
- verpassten Verkehrsmitteln
Höhe der Ausfallgebühr
Die Ausfallgebühr beträgt 1 Euro pro reservierter Minute:
| Termindauer | Ausfallgebühr |
|---|---|
| 30 Minuten | 30 Euro |
| 45 Minuten | 45 Euro |
| 60 Minuten | 60 Euro |
Bei Hausbesuchen zusätzlich Pauschale von 15 Euro.
Die Ausfallgebühr ist eine Privatleistung und wird nicht von den Krankenkassen übernommen.
Regelmäßige Absagen
Auch wiederholte rechtzeitige Absagen erschweren eine zuverlässige Therapieplanung und gefährden den Therapieerfolg. Wer Termine regelmäßig absagt – auch innerhalb der 24-Stunden-Frist – kann organisatorisch nicht dauerhaft eingeplant werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor:
- feste Termine aufzulösen
- die Therapie zu pausieren
- oder die Behandlung zu beenden
Warum diese Regelung wichtig ist:
Therapie wirkt durch Kontinuität, Struktur und Wiederholung. Unregelmäßige Teilnahme verhindert nachhaltige Fortschritte. Gleichzeitig entstehen der Praxis unabhängig von einer kurzfristigen Absage feste Personal- und Betriebskosten.
Diese Regelung dient der Therapiekontinuität und der Fairness gegenüber Patient:innen, die dringend auf feste Termine warten.
Terminanfrage stellen
Dies ist eine Terminanfrage – keine verbindliche Terminbestätigung. Wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden.